Luschin Reisen GmbH
Huberstraße 32
78073 Bad Dürrheim
+49 7726 92250

Ihr Busunternehmen in
Bad Dürrheim

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Allgemeine Reisebedingungen

Reisebedingungen für Pauschalreisen Verehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auf für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustellen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. An die Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer, führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. | 1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir – bzw. unser Buchungsbüro – Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt. | 1.3. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen oder in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen, sind wir lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1 sinngemäß.

2. Bezahlung 2.1. Sämtliche Zahlungen sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. | 2.2. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, mindestens 25,– € zu leisten. | 2.3. Der Restbetrag ist fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Die Zahlung muss in jedem Fall vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen erfolgen. Sollte keine Einzelfallvereinbarung getroffen sein, so ist die Restzahlung bis 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingehend zu leisten. | 2.4. Vertragsschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Dies kann auch erst am Abfahrtsort eines Busses erfolgen. | 2.5.Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,– € nicht übersteigt.

3. Leistungen und Preise 3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich unverzüglich informieren werden. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. | 4.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt. | 4.3. Wir können vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar ist, dass sich z.B. Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkurse nach Vertragsschluss erhöht haben. Solche Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich diese Erhöhung konkret berechnet auswirkt. Wir werden Sie unverzüglich nach Kenntnis des Grundes für die Preiserhöhung darüber in Kenntnis setzen. Die Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % können Sie kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot anzubieten. Das Recht der Ersatzreise müssen Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bei uns geltend machen. | 4.4. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen behalten wir uns vor, die Fahrt mit einem Kleinbus durchzuführen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Ihre Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so sind Sie verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen: Bei Busreisen Bis 45 Tage vor Reiseantritt 25,– € Bearbeitungsentgelt pro Person. 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 % / 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % / 14 bis 07 Tage vor Reiseantritt 75 % / ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % / bei Nichtantritt 80 %. Alle Stornogebühren ggf. zuzüglich des Gesamtpreises der zusätzlich gebuchten Eintrittskarten. Es ist Ihnen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Bei Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% / 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30% / 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 40% / 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60% / ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80% / bei Nichtanreise 90%. | 5.2. Luschin Reisen bleibt vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern. Luschin Reisen ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.| 5.3. Verlangen Sie nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein Bearbeitungsentgelt von 15,– € verlangen, soweit wir Ihnen nicht eine höhere Entschädigung nachweisen, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie danach bestimmt, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können. | 5.4. Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt oder seiner Teilnehme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen nicht entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 15,– €. | 5.5. Bei See- und Flusskreuzfahrten gelten gesonderte Bedingungen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger. Diese Verpflichtung entfällt für uns, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die anderer Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. | 7.2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen können wir den Reisevertrag kündigen. Diese Rücktrittserklärung geht Ihnen bei mehrtägigen Reisen spätestens 2 Wochen, bei Tagesfahrten spätestens 1 Tag vor Reisebeginn zu. Steht schon früher fest, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so werden wir Sie unverzüglich nach unserer Kenntnis darüber informieren. Sie können in diesem Fall die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlagen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen dieses Recht unverzüglich nach Zugang unserer Rücktrittserklärung an Sie uns gegenüber geltend machen. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch, so erhalten Sie den von Ihnen bereits gezahlten Betrag unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Gewährleistung 9.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so können Sie Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. | 9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringungen der Reiseleistung können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Ein evtl. Minderungsanspruch errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen. Ein derartiger Minderungsanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen den Mangel anzuzeigen. | 9.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Fristsetzung zur Abhilfe ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird. | 9.4. Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistung maßgeblich (vgl. § 638 Abs.3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für Sie kein Interesse haben. Wir haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so haben wir für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. | 9.5. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

10. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich bei Urlaubsreisen der örtlichen Reiseleitung, bei Rundreisen dem Reiseleiter oder Fahrer zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und/oder uns als Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

11. Beschränkung der Haftung 11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt – soweit ein Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder – wenn wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. | 11.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber Ihnen auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. | 11.3. Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist § 1.5 dieser Bedingungen zu beachten. | 11.4. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grob Fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4000,- € übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. | 11.5. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

12. Geltendmachung und Verjährung 12.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen nach den §§ 651 c-f BGB haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnten. | 12.2. Ihre Ansprüche im Sinne von § 12.1 verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch Sie beginnt und weder Arglist noch grobes Verschulden vorliegen. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16.1 betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. | 12.3. Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften 13.1. Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie z.B. Doppelstaatsangehörigkeit über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. | 13.2. Wenn wir unsere Informationspflicht erfüllt haben, haben Sie die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet haben.| 13.3. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, sehen wir uns gezwungen, Sie mit entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

14. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 14.1. Im Reisepreis ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inbegriffen. Tritt die versicherte Person vor Antritt der Reise zurück, erstattet der Versicherer die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn entweder die Reiseunfähigkeit der versicherten Person nach allgemeiner Lebenserfahrungen zu erwarten ist oder ihr der Antritt der Reise oder die planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann und wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist: a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung (ausgenommen ambulante Behandlungen psychischer Erkrankungen), Komplikationen in der Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder einer Risikoperson. b) Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit der versicherten Person notwendig ist. c) Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses. d) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person, sofern diese bei der Buchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat. | 14.2. Der Selbstbehalt beträgt 25,– € je versicherte Person und Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt die versicherte Person von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens jedoch 25,– €. | 14.3. Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand 15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. | 15.2. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. | 15.3.Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, unsere Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

16. Allgemeine Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 01.01.2013 und gelten für alle Reisen mit dem Veranstalter.

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